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VBio Actualia September 2021

Die Ausgabe der VBio Actualia zum September 2021 steht GfA-Mitgliedern ab sofort im internen Mitgliederbereich der GfA-Website unter ‚Mitgliedschaften der GfA‘ > ‚VBio‘ zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für den Zugriff auf den internen Bereich eine Registrierung notwendig ist. Wie Sie Mitglied der GfA werden können erfahren Sie hier.

VBio

ADSM Geschäftstreffen 2021

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Am 16.09.2021 hielt die Arbeitsgruppe Datenstandardisierung und -modellierung (ADSM) der Gesellschaft für Anthropologie (GfA) ein reguläres Geschäftstreffen ab. Die Veranstaltung fand als Videokonferenz statt. Ein Ergebnis war die Bestätigung von Toralf Kirsten und Felix Engel als Sprecher der Arbeitsgruppe für die Amtsperiode 2022/2023.

Heute wurde das Protokoll der Veranstaltung veröffentlicht. GfA-Mitglieder können das Dokument im internen Bereich der GfA-Website unter ‚AG Dokumente > ADSM‘ einsehen. Wie Sie Mitglied der GfA werden können erfahren Sie hier. Informationen über den Beitritt zur ADSM finden Sie auf der Webpage der AG. Dazu müssen Sie nicht GfA-Mitglied sein.

Mitgliederabstimmung über GfA und Anthropologischer Anzeiger

Brief des Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft für Anthropologie (GfA) an die Gesellschaftsmitglieder.

Sehr geehrte Mitglieder der GfA,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich wende mich an Sie/Euch im Namen des Vorstandes der GfA mit einem Angebot und einer Abstimmung. Wir, der Vorstand der GfA, traten ins Gespräch mit dem Verlagshaus Schweizerbart über einen unbegrenzten Zugang zu allen online Inhalten der Zeitschrift Anthropologischer Anzeiger/Journal of Biological and Clinical Anthropology (im Weiteren „AA“) für die Mitglieder der GfA. Dieser Wunsch wurde in der Vergangenheit wiederholt an den Vorstand herangetragen.

Der AA (Impact Factor 2020: 0,877) ist das bedeutendste anthropologische Publikationsmedium in Deutschland und sein Umfang deckt die gesamte Breite unseres Faches ab. Auch aus der GfA werden häufig Einzelpublikationen oder ganze Sonderbände beigetragen, wie zuletzt aus dem Wirkungsbereich der NeLA (Nr.76/5, 77/5), der APPA: (Nr.78/1-2), oder der GfA-Tagungen (Nr76/3).

Da es sich um das offizielle Publikationsorgan der GfA handelt, finden wir es sehr schade, dass immer weniger von uns einen Zugang zu den Publikationen des AA haben. Dies liegt hauptsächlich darin begründet, dass immer mehr Universitätsbibliotheken mangels der universitär verankerten Anthropologie den Literaturbestand abbauen. Dieser unglücklichen Entwicklung entgegenzuwirken, war ein weiterer Beweggrund, der uns zu der Diskussion mit dem Verlagshaus motivierte. Hauptsächlich ging es uns jedoch darum, uns allen den Zugang zu den nützlichen, häufig methodologischen Publikationen des AA zu ermöglichen und dadurch sowohl die GfA als auch den AA zu stärken: die GfA, indem sie ihren Mitgliedern neue, unmittelbar arbeitsrelevante Inhalte bietet; den AA, indem eine Reihe neuer Leser gewonnen wird, die die Publikationen zitieren und hoffentlich auch zu neuen eigenen motiviert werden.

Nun haben wir ein konkretes Angebot an Sie/Euch. Das normale jährliche Abonnement des AA kostet einzeln 600 Euro. Dieses beinhaltet den online Zugriff auf sämtliche Inhalte und die Papierausgabe der abonnierten Bände. Für eine Privatperson stellt dieser Kostenpunkt sicher kaum eine Option dar. Wir konnten mit dem AA ein Sonderangebot speziell für GfA-Mitglieder aushandeln: die GfA würde aus dem Vereinsvermögen einen jährlichen Pauschalbetrag von 1000 Euro bezahlen, so dass der Betrag eines Jahresabos von 600 Euro für die Vollmitglieder auf 15 Euro, für die ermäßigten Mitglieder auf 10 Euro reduziert wird. Dafür erhalten die GfA Mitglieder vollen Zugang auf alle online-Inhalte des AA, würden jedoch keine Hefte in Papierform zugesandt bekommen. Es handelt sich also für die einzelnen Nutzer (= Euch/Sie) um einen Rabatt von 97,5% bzw. 98,333%.

Wir hoffen, dass Euch/Ihnen dieses Angebot zusagt und stellen es hiermit zur Abstimmung. Die Abstimmung ist über den unten angeführten Link erreichbar. Die Abstimmung ist ab sofort aktiv und endet AM 29. OKTOBER 2021 UM 12 UHR.

Der Vorstand der GfA hat ein hohes Maß an Aufwand in die Aushandlung des vorgeschlagenen Abkommens mit Schweizerbart investiert. Wir sind der Meinung, dass das Ergebnis für die GfA und ihre Mitglieder von Vorteil ist und hoffen, dass die Mitglieder der GfA dem Vorschlag zustimmen werden.

Mit kollegialen Grüßen

Für den Vorstand der GfA
Jan Nováček, Vorsitzender

Technisches zur Abstimmung:

Jede Teilnehmerin/ jeder Teilnehmer muss sich mit ihrem/seinem vollen Namen und Vornamen registrieren, diese werden mit der Mitgliederliste abgeglichen und nur GfA Mitglieder werden jeweils einmal zur Abstimmung zugelassen (z.B. bei Mehrfachabstimmung von mehreren Geräten). Bei Mehrfachabstimmung wird nur die erste Stimme berücksichtigt, die anderen werden storniert. Eine Abstimmung auf einer regelmäßigen Mitgliederversammlung wäre öffentlich, dies ist leider unter den aktuellen Bedingungen nicht möglich. Eine offene online-basierte Abstimmung kommt dieser jedoch vergleichsweise nahe. Es ist zu beachten, dass die Abstimmung mithilfe von online-Tools durch Drittparteien erfolgt und die GfA somit keine Garantie zum Datenschutz übernehmen kann. Bei der Stimmabgabe erklärt sich jede Teilnehmerin/ jeder Teilnehmer über diese Tatsache belehrt und einverstanden.

Aufgrund der technischen Machbarkeit des online-Zugriffs mussten wir uns für die Regelung „alle oder niemand“ entscheiden; der Zugang zum AA wird je nach dem Ausgang der Abstimmung also entweder komplett abgesagt oder für alle GfA Mitglieder gleichermaßen freigeschaltet. Dies betrifft auch die entsprechenden Gebühren. Es steht nicht zur Debatte, den AA-Zugang optional zu buchen.

Im Falle des positiven Ausgangs der Abstimmung:

Wir würden sofort anfangen, den Zugang für den nächstmöglichen Zeitraum, voraussichtlich zum 1. Januar 2022, umzusetzen, falls dies technisch möglich ist. Die Mitglieder der GfA würden den online-Zugang entweder über den internen Bereich der GfA-Homepage erhalten, oder alternativ Zugangsdaten durch den Verlag erhalten.

Die Jahresgebühr für die Nutzung ist automatisch mit den Mitgliederbeiträgen zu entrichten und wird von der GfA unmittelbar an den Verleger weitergeleitet. Dies bedeutet, die GfA ändert ihre Beitragspolitik. Die Beiträge sind ab sofort jährlich IM VORAUS zu entrichten, und zwar, wie dies auch z.B. bei der Paleopathology Association (PPA) üblich ist, bis Mitte Dezember des Vorjahres. Die GfA wird zwei Mal jährlich die Mitgliederliste, bzw. die Liste der Zugangsberechtigten, beim Verlag aktualisieren. Dies bedeutet, wer den Beitrag nicht rechtzeitig bezahlt, wird für die erste Jahreshälfte für den Bezug des Anthropologischen Anzeigers gesperrt, auch wenn die ausstehende Zahlung z.B. bereits im Januar nachgereicht würde. Darüber wird der Vorstand gleichzeitig mit der ersten Mahnung schriftlich informieren. Zur Mitte des Jahres wird entweder die erneute Freischaltung oder die zweite Mahnung erfolgen, sodass das nichtzahlende Mitglied zum Ende des Jahres aus der GfA ausgeschlossen wird. Zum Ende des Jahres 2021 wären somit einmalig zwei Jahresbeiträge zu entrichten: für das Jahr 2021 gewohnt bis Ende des Jahres (wer nicht früher bezahlt bzw. über das SEPA Mandat abgebucht wird) und im Voraus für 2022 inklusive Journal-Gebühr. Für diese einmalige Unannehmlichkeit entschuldigt sich der Vorstand, da aber die dem Verlag zu zahlenden Jahreszugangsgebühren die Kasse der Gesellschaft bis aufs äußerste belasten würden, gibt es keine andere Möglichkeit.

 

GfA-Tagung 2022 verschoben

Brief des Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft für Anthropologie (GfA), Jan Nováček, vom 28.09.2021 an die Gesellschaftsmitglieder.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Mitglieder der GfA,

ich wende mich heute an Euch/Sie im Namen des Vorstandes mit einer Ankündigung, die wir nach langer Überlegung für unumgänglich halten. Angesichts der unsicheren Lage und der möglichen, negativen Weiterentwicklung der Situation um die COVID-19-Pandemie erachten wir es als nicht zielführend, mit den Vorbereitungen für die GfA-Tagung im Februar 2022 fortzufahren und sie wie geplant durchzuführen, selbst, wenn die offiziellen Bedingungen dies ermöglichen sollten. Die Tagung der GfA finden wir zumal als eine generelle Konferenz mit Beiträgen aus allen Bereichen und Richtungen unseres vielfältigen Faches als nicht geeignet für eine online-basierte oder eine Kombi-Veranstaltung, wie wir sie sonst bei vielen anderen, nicht ganz so breit gefächerten Tagungen, Treffen, oder aus der universitären Lehre inzwischen zu genüge kennen. Es kann natürlich sein, dass die Lage der Pandemie sich im Herbst und Winter nicht verschlimmert oder dass sich die Problematik sogar auflöst. Dies würden wir uns sicherlich alle wünschen. Aber gerade jetzt ist die Weiterentwicklung nicht absehbar und wir haben uns entschieden, die Vorbereitung der Tagung zum jetzigen Zeitpunkt abzubrechen. Diese würde die GfA bedeutende Summen kosten, z.B. für die Mieten der Räumlichkeiten, Catering, Reisekosten und Unterkünfte für geladene Gäste etc. Dies finden wir angesichts der aktuellen Lage zu riskant und nicht zu verantworten. Auch unsere geplante „Partner-Veranstaltung“, der W.A.R.D. (Workshop on Ancient Rare Diseases) des DAI ist bereits um ein Jahr vertagt und verschoben. Wir werden jedoch im Februar oder März 2022 eine Zoom-basierte Info-Veranstaltung organisieren, bei der wir auch auf interessante Beiträge Ihrerseits hoffen und bei der wir uns hoffentlich sehen und über Neuigkeiten austauschen können. Es sind zudem mehrere online-Vorträge geplant, ähnlich dem, der bereits von Albert Zink gehalten wurde. Für unsere nächste Tagung im Jahr 2023 würden wir gern die Modalitäten (Veranstaltungsort Berlin, angekoppelt an den W.A.R.D.) beibehalten. Wir werden Euch/Sie umgehend über Neuigkeiten informieren.

Bis eine reguläre Mitgliederversammlung mit der Möglichkeit einer geheimen Vorstandswahl abgehalten werden kann bleibt der aktuelle Vorstand der GfA entsprechend § 5 der Sonderregelungen für Vereine vom 04.11.2020 kommissarisch im Amt.

GfA and DGA Start Mutual Membership

On 17 September 2021, the Society for Anthropology (Gesellschaft für Anthropologie, GfA) and the Auxological Society (Deutsche Gesellschaft für Auxologie, DGA) have signed a treaty on mutual corporate membership. As the membership fees for corporate members are identical in both organisations, no charges emerge from this coolaboration.

The DGA is a non-profit organisation founded in 1992 that supports research projects about various aspects of human growth and development, including social, economic and ethnic influences and medical treatment of growth disorders. The DGA has more than 100 members from 25 countries. The society organises annual meetings to discuss current topics of child growth and development, general topics in human biology and related fields.

VBio Actualia August 2021

Die Ausgabe der VBio Actualia zum August 2021 steht GfA-Mitgliedern ab sofort im internen Mitgliederbereich der GfA-Website unter ‚Mitgliedschaften der GfA‘ > ‚VBio‘ zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für den Zugriff auf den internen Bereich eine Registrierung notwendig ist. Wie Sie Mitglied der GfA werden können erfahren Sie hier.

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Neue GfA-Dokumentvorlagen

GfA-Mitglieder können nun Präsentationsdateien im GfA-Design erstellen. Ab sofort steht dafür eine entsprechende Dokumentvorlage bereit. Diese enthält das GfA-Logo und gibt eine einheitliche Gestaltung für verschiedene Folientypen vor.

Eine weitere Vorlage enthält eine Titelfolie und Hintergrundgraphiken für Videokonferenzen. Manche Konferenzplattformen bieten die Möglichkeit an, die teilnehmende Person auszuschneiden und eine hochgeladene Datei als Hintergrund einzublenden. Die Titelfolie kann vor Beginn der Veranstaltung als Platzhalter eingeblendet werden. Die bereitgestellten Dateien werden auch in der Online-Vortragsreihe der GfA verwendet.

Das GfA Design wurde 2017 entwickelt und auf der Mitgliederversammlung am 20.09.2017 in Geislingen zusammen mit dem neuen Gesellschaftslogo eingeführt. Seither kann das Logo als Graphikdateien im internen Bereich der GfA-Website unter „GfA-Design“ heruntergeladen werden. Außerdem gab es bereits zuvor eine Dokumentvorlage für Geschäftsbriefe. Die neuen Vorlagen kommen nun dazu.

Der interne Bereich der GfA-Website kann von allen Mitgliedern genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass dazu eine einmalige Registrierung notwendig ist. Wie Sie GfA-Mitglied werden können, erfahren Sie hier.

VBio Actualia Juni 2021

Die Ausgabe der VBio Actualia zum Juli 2021 steht GfA-Mitgliedern ab sofort im internen Mitgliederbereich der GfA-Website unter ‚Mitgliedschaften der GfA‘ > ‚VBio‘ zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für den Zugriff auf den internen Bereich eine Registrierung notwendig ist. Wie Sie Mitglied der GfA werden können erfahren Sie hier.

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DAI Educational Videos on Bioarchaeological Sciences

The German Archaeological Institute (Deutsches Archäologisches Institut, DAI) provides a series of educational videos through their channel on the video platform YouTube. The short films explain facets of archaeological research and target the general public.

Two of these videos were co-designed by DAI researchers Julia Gresky, who is also member of the Society for Anthropology (Gesellschaft für Anthropologie, GfA), and Emmanuele Petiti. Together they developed the ideas for these contributions and wrote the scripts.

The first video, A Spark of Bioarch – Ancient Rare Diseases, was conceived to mark the Rare Disease Day on 28 February 2021. In July followed Natural Sciences in Archaeology, presenting the interdisciplinary approach of the natural science disciplines represented at the DAI. A third video, ‚Reading the Ground‘ is planned to conclude the series by covering issues of taphonomy and burial customs.

All productions are entirely financed by the DAI and executed by the Berlin-based studio Die Erklärerei.

A Spark of Bioarch: Ancient Rare Diseases

Still frame from the video ‚A Spark of Bioarch: Ancient Rare Diseases‘

Petition gegen NRW Denkmalschutzänderung

Die Gesellschaft für Anthropologie (GfA) ist Mitglied im Deutschen Verband für Archäologie (DVA) und folgt der Empfehlung des DVA-Vorstands, auf eine Petition gegen einen Gesetzesentwurf zur Reformierung des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen (NRW, Deutschland) hinzuweisen. Unter der Führung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz kritisieren die Initiatorinnen und Initiatoren der Petition die Absicht, die historische Bedeutung eines Denkmals als Kriterium für Schutzmaßnahmen durch andere Kriterien wie Nutzbarkeit und politische Interessen zu erweitern.

Die Petition „Gegen das neue Denkmal-Nicht-Schutzgesetz in NRW: Damit Denkmalschutz nicht ausgehebelt wird!“ wird über die Plattform openPetition durchgeführt und richtet sich an den Präsidenten des Nordrhein-Westfälischen Landtags und an den Petitionsausschuss NRW. Auf der Webpage der Petition finden Sie eine ausführliche Begründung und haben die Möglichkeit zur Unterzeichnung:

https://www.openpetition.de/petition/online/gegen-das-neue-denkmal-nicht-schutzgesetz-in-nrw-damit-denkmalschutz-nicht-ausgehebelt-wird

Petition Denkmalschutz NRW