Mitgliedschaft
Die Gesellschaft für Anthropologie (GfA) hat ordentliche, korporative, fördernde und Ehrenmitglieder.
- Ordentliche Mitglieder können Personen werden, die auf dem Gebiet der Anthropologie bzw. auf inhaltlich verwandten Forschungsgebieten eine Hochschulausbildung besitzen oder erwerben oder in diesen Bereichen beruflich tätig sind. Ordentliche Mitglieder zahlen einen jährlichen Mindesbeitrag, haben Stimmrecht und können in dem Vorstand und anderen Gremien angehören.
- Korporative Mitglieder können Einrichtungen, Institute, Organisationen, Unternehmen und andere Körperschaften werden, die Ziel und Aufgabe der Gesellschaft unterstützen. Sie zahlen einen jährlichen Mindestbeitrag und sind mit einer Stimme stimmberechtigt. Eine Mitgliedschaft im Vorstand ist korporativen Mitgliedern nicht möglich.
- Fördernde Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, welche Ziel und Aufgabe der GfA in besonderem Maße regelmäßig finanziell unterstützen. Sie sind mit einer Stimme stimmberechtigt und können nicht dem Vorstand angehören.
- Die GfA kann international herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Ehrenmitgliedern ernennen, wenn diese sich um die Förderung der Anthropologie und ihrer Ziele besondere Verdienste erworben haben.
Alle Mitglieder der GfA haben freien Zugriff auf alle online erschienenen Ausgaben der Zeitschrift „Anthropologischer Anzeiger – Journal of Biological and Clinical Anthropology„.
Mitglied werden
Um ordentliches, korporatives oder förderndes Mitglied der GfA zu werden, müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Vorstand der Gesellschaft stellen. Bitte nehmen Sie zuvor die Satzung zur Kenntnis und vergewissern Sie sich, dass Sie diese unterstützen. Unternehmen Sie dann folgende Schritte:
- Füllen Sie das Antragsformular aus. Darin werden Sie unter anderem gebeten, zwei GfA-Mitglieder als Fürsprechende zu benennen und/oder den Bezug zur Anthropologie zu erläutern. Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Ausfüllen von PDF-Formularen (auf Englisch).
- Drucken Sie den Antrag auf Papier aus und unterzeichnen Sie ihn handschriftlich.
- Schicken Sie das unterzeichnete Dokument per Briefpost an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Vorstands. Anträge via Fax oder E-Mail werden nicht angenommen.
Der Vorstand entscheidet bei nächster Gelegenheit über die Annahme Ihres Antrags auf Mitgliedschaft und setzt Sie von seiner Entscheidung in Kenntnis.
Bei Annahme des Antrags auf Mitgliedschaft wird einen Monat nach der Mitteilung des Vorstandes der Mitgliedsbeitrag gemäß der aktuellen Beitragsordnung fällig. Erfolgt der Beitritt innerhalb des letzten Quartals, wird der Mitgliedsbeitrag erst im darauf folgenden Kalenderjahr fällig. Die Mitgliedschaft wird mit der Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages wirksam. Zur Sicherstellung regelmäßiger fristgerechter Beitragszahlungen bittet die GfA ihre Mitglieder, einen Dauerauftrag einzurichten oder am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Füllen Sie dazu bitte das Formular für SEPA-Lastschriftmandate aus und senden Sie dieses an die Schatzmeisterin bzw. den Schatzmeister. Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Ausfüllen von PDF-Formularen (auf Englisch).