Erhöhte Mitgliedsbeiträge ab 2019
Auf ihrer Mitgliederversammlung 2017 in Geislingen an der Steige (Deutschland) beschloss die Gesellschaft für Anthropologie (GfA), die Beitragssätze für Mitgliedschaften anzuheben. Die neuen Beitragsätze von 50€ für reguläre und 25€ für ermäßigte Mitgliedschaften sind ab 2019 fällig. Nähere Informationen zu den Beitragssätzen und den Zahlungsmodalitäten sind in der Beitragsordnung enthalten, welche in aktualisierter Form im Internettauftritt der GfA bereit steht.
Aktuelle Mitglieder werden gebeten, bei der Begleichung ihrer Beitragspflichten die neuen Sätze zu berücksichtigen. Mitglieder, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen die von ihnen erteilten SEPA-Mandate erneuern. Dafür steht im Internetauftritt der GfA ein aktualisiertes Formular bereit. Bestehende Mandate werden für die Beitragszahlungen 2019 nicht mehr berücksichtigt. Mitglieder, die zur Bezahlung ihrer Beiträge Daueraufträge eingerichtet haben, werden gebeten, diese entsprechend der neuen Sätze anzupassen.
Mitgliedschaften, die im vierten Quartal 2018 begonnen werden, müssen für 2018 keinen Mitgliedsbeitrag mehr entrichten, sondern bezahlen gleich für das Beitragsjahr 2019. Ein entsprechend angepasstes Formular zur Beantragung der Mitgliedschaft steht im Internetauftritt der GfA bereit. Dort finden Sie auch weitere Informationen, wie Sie die Mitgliedschaft erlangen können.