Mitgliederabstimmung über GfA und Anthropologischer Anzeiger

Brief des Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft für Anthropologie (GfA) an die Gesellschaftsmitglieder.

Sehr geehrte Mitglieder der GfA,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich wende mich an Sie/Euch im Namen des Vorstandes der GfA mit einem Angebot und einer Abstimmung. Wir, der Vorstand der GfA, traten ins Gespräch mit dem Verlagshaus Schweizerbart über einen unbegrenzten Zugang zu allen online Inhalten der Zeitschrift Anthropologischer Anzeiger/Journal of Biological and Clinical Anthropology (im Weiteren „AA“) für die Mitglieder der GfA. Dieser Wunsch wurde in der Vergangenheit wiederholt an den Vorstand herangetragen.

Der AA (Impact Factor 2020: 0,877) ist das bedeutendste anthropologische Publikationsmedium in Deutschland und sein Umfang deckt die gesamte Breite unseres Faches ab. Auch aus der GfA werden häufig Einzelpublikationen oder ganze Sonderbände beigetragen, wie zuletzt aus dem Wirkungsbereich der NeLA (Nr.76/5, 77/5), der APPA: (Nr.78/1-2), oder der GfA-Tagungen (Nr76/3).

Da es sich um das offizielle Publikationsorgan der GfA handelt, finden wir es sehr schade, dass immer weniger von uns einen Zugang zu den Publikationen des AA haben. Dies liegt hauptsächlich darin begründet, dass immer mehr Universitätsbibliotheken mangels der universitär verankerten Anthropologie den Literaturbestand abbauen. Dieser unglücklichen Entwicklung entgegenzuwirken, war ein weiterer Beweggrund, der uns zu der Diskussion mit dem Verlagshaus motivierte. Hauptsächlich ging es uns jedoch darum, uns allen den Zugang zu den nützlichen, häufig methodologischen Publikationen des AA zu ermöglichen und dadurch sowohl die GfA als auch den AA zu stärken: die GfA, indem sie ihren Mitgliedern neue, unmittelbar arbeitsrelevante Inhalte bietet; den AA, indem eine Reihe neuer Leser gewonnen wird, die die Publikationen zitieren und hoffentlich auch zu neuen eigenen motiviert werden.

Nun haben wir ein konkretes Angebot an Sie/Euch. Das normale jährliche Abonnement des AA kostet einzeln 600 Euro. Dieses beinhaltet den online Zugriff auf sämtliche Inhalte und die Papierausgabe der abonnierten Bände. Für eine Privatperson stellt dieser Kostenpunkt sicher kaum eine Option dar. Wir konnten mit dem AA ein Sonderangebot speziell für GfA-Mitglieder aushandeln: die GfA würde aus dem Vereinsvermögen einen jährlichen Pauschalbetrag von 1000 Euro bezahlen, so dass der Betrag eines Jahresabos von 600 Euro für die Vollmitglieder auf 15 Euro, für die ermäßigten Mitglieder auf 10 Euro reduziert wird. Dafür erhalten die GfA Mitglieder vollen Zugang auf alle online-Inhalte des AA, würden jedoch keine Hefte in Papierform zugesandt bekommen. Es handelt sich also für die einzelnen Nutzer (= Euch/Sie) um einen Rabatt von 97,5% bzw. 98,333%.

Wir hoffen, dass Euch/Ihnen dieses Angebot zusagt und stellen es hiermit zur Abstimmung. Die Abstimmung ist über den unten angeführten Link erreichbar. Die Abstimmung ist ab sofort aktiv und endet AM 29. OKTOBER 2021 UM 12 UHR.

Der Vorstand der GfA hat ein hohes Maß an Aufwand in die Aushandlung des vorgeschlagenen Abkommens mit Schweizerbart investiert. Wir sind der Meinung, dass das Ergebnis für die GfA und ihre Mitglieder von Vorteil ist und hoffen, dass die Mitglieder der GfA dem Vorschlag zustimmen werden.

Mit kollegialen Grüßen

Für den Vorstand der GfA
Jan Nováček, Vorsitzender

Technisches zur Abstimmung:

Jede Teilnehmerin/ jeder Teilnehmer muss sich mit ihrem/seinem vollen Namen und Vornamen registrieren, diese werden mit der Mitgliederliste abgeglichen und nur GfA Mitglieder werden jeweils einmal zur Abstimmung zugelassen (z.B. bei Mehrfachabstimmung von mehreren Geräten). Bei Mehrfachabstimmung wird nur die erste Stimme berücksichtigt, die anderen werden storniert. Eine Abstimmung auf einer regelmäßigen Mitgliederversammlung wäre öffentlich, dies ist leider unter den aktuellen Bedingungen nicht möglich. Eine offene online-basierte Abstimmung kommt dieser jedoch vergleichsweise nahe. Es ist zu beachten, dass die Abstimmung mithilfe von online-Tools durch Drittparteien erfolgt und die GfA somit keine Garantie zum Datenschutz übernehmen kann. Bei der Stimmabgabe erklärt sich jede Teilnehmerin/ jeder Teilnehmer über diese Tatsache belehrt und einverstanden.

Aufgrund der technischen Machbarkeit des online-Zugriffs mussten wir uns für die Regelung „alle oder niemand“ entscheiden; der Zugang zum AA wird je nach dem Ausgang der Abstimmung also entweder komplett abgesagt oder für alle GfA Mitglieder gleichermaßen freigeschaltet. Dies betrifft auch die entsprechenden Gebühren. Es steht nicht zur Debatte, den AA-Zugang optional zu buchen.

Im Falle des positiven Ausgangs der Abstimmung:

Wir würden sofort anfangen, den Zugang für den nächstmöglichen Zeitraum, voraussichtlich zum 1. Januar 2022, umzusetzen, falls dies technisch möglich ist. Die Mitglieder der GfA würden den online-Zugang entweder über den internen Bereich der GfA-Homepage erhalten, oder alternativ Zugangsdaten durch den Verlag erhalten.

Die Jahresgebühr für die Nutzung ist automatisch mit den Mitgliederbeiträgen zu entrichten und wird von der GfA unmittelbar an den Verleger weitergeleitet. Dies bedeutet, die GfA ändert ihre Beitragspolitik. Die Beiträge sind ab sofort jährlich IM VORAUS zu entrichten, und zwar, wie dies auch z.B. bei der Paleopathology Association (PPA) üblich ist, bis Mitte Dezember des Vorjahres. Die GfA wird zwei Mal jährlich die Mitgliederliste, bzw. die Liste der Zugangsberechtigten, beim Verlag aktualisieren. Dies bedeutet, wer den Beitrag nicht rechtzeitig bezahlt, wird für die erste Jahreshälfte für den Bezug des Anthropologischen Anzeigers gesperrt, auch wenn die ausstehende Zahlung z.B. bereits im Januar nachgereicht würde. Darüber wird der Vorstand gleichzeitig mit der ersten Mahnung schriftlich informieren. Zur Mitte des Jahres wird entweder die erneute Freischaltung oder die zweite Mahnung erfolgen, sodass das nichtzahlende Mitglied zum Ende des Jahres aus der GfA ausgeschlossen wird. Zum Ende des Jahres 2021 wären somit einmalig zwei Jahresbeiträge zu entrichten: für das Jahr 2021 gewohnt bis Ende des Jahres (wer nicht früher bezahlt bzw. über das SEPA Mandat abgebucht wird) und im Voraus für 2022 inklusive Journal-Gebühr. Für diese einmalige Unannehmlichkeit entschuldigt sich der Vorstand, da aber die dem Verlag zu zahlenden Jahreszugangsgebühren die Kasse der Gesellschaft bis aufs äußerste belasten würden, gibt es keine andere Möglichkeit.